Allgemeine Geschäftsbedingungen

Teil A · Allgemeines

§ 1 Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Fabian Nusser e.K., handelnd unter der Marke „Maison Talmühle“ (nachfolgend „Hotel“), und seinen Kunden über

  • die mietweise Überlassung von Suiten zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag, Teil B),
  • die Nutzung des Spa „La Source“, des Panoramapools, des Fitnessraums und der Außenanlagen sowie Spa-Behandlungen – durch Hausgäste und durch Day-Spa-Gäste (Teil C),
  • die Überlassung von Stellplätzen auf dem Hotelparkplatz bzw. in der Hotelgarage (Teil D).

1.2 Diese AGB gelten nicht für Pauschalreisen im Sinne des § 651a BGB. Für den Kauf von Gutscheinen im Online-Shop und für Spa-Mitgliedschaften gelten die dort jeweils gesondert abrufbaren Bedingungen; diese AGB gelten dort nur ergänzend, soweit die Sonderbedingungen keine Regelung treffen.

1.3 „Kunde“ ist die Vertragspartei des Hotels – unabhängig davon, ob sie selbst übernachtet, für Dritte bucht, das Spa als Tagesgast nutzt oder einen Stellplatz mietet. „Gast“ ist jede Person, die Leistungen des Hotels tatsächlich in Anspruch nimmt. Der Kunde steht dafür ein, dass die von ihm angemeldeten Gäste diese AGB und die Hausordnung einhalten.

1.4 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

§ 2 Vertragsschluss, Vertragspartner

2.1 Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande; das Hotel bestätigt die Buchung in Textform (in der Regel per E-Mail).

2.2 Bei Buchung über die hoteleigene Website kommt der Vertrag mit Anklicken des Buttons „ZAHLUNGSPFLICHTIG BUCHEN“ zustande.

2.3 Bucht der Kunde über ein Buchungsportal oder einen Reiseveranstalter, gelten ergänzend dessen Bedingungen im Verhältnis zwischen Kunde und Portal. Das Vertragsverhältnis über die Beherbergung besteht mit dem Hotel; die dort angezeigten Raten- und Stornierungsbedingungen sind Bestandteil dieses Vertrags.

2.4 Buchungen können nur volljährige Personen vornehmen. Bucht der Kunde für Dritte, haftet er dem Hotel gegenüber gesamtschuldnerisch mit diesen für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern das Hotel eine entsprechende Erklärung des Kunden vorliegen hat.

§ 3 Kein Widerrufsrecht

3.1 Verbrauchern steht bei Verträgen über die Beherbergung zu anderen als Wohnzwecken sowie bei Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, die für einen spezifischen Termin oder Zeitraum vereinbart werden, kein gesetzliches Widerrufsrecht zu (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Das gilt auch für Buchungen über die Website, per E-Mail oder Telefon. Eine kostenfreie Stornierung ist daher nur nach Maßgabe des § 6 möglich.

§ 4 Preise, Zahlung, Aufrechnung

4.1 Der Kunde ist verpflichtet, die vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden.

4.2 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten ist die Kurtaxe der Gemeinde Sasbachwalden, die der Gast nach der jeweils gültigen Kurtaxesatzung selbst schuldet (abrufbar unter www.gemeinde-sasbachwalden.de/Rathaus/Buergerservice/Ortsrecht). Das Hotel erhebt sie für die Gemeinde, nennt ihre Höhe vor der Buchung und weist sie in der Rechnung gesondert aus. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dies nur, wenn zwischen Vertragsschluss und Vertragserfüllung mehr als vier Monate liegen.

4.3 Höhe und Fälligkeit einer Anzahlung oder Vorauszahlung ergeben sich aus den Zahlungsbedingungen der gebuchten Rate, die dem Kunden vor der Buchung angezeigt und in der Buchungsbestätigung wiederholt werden. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen, insbesondere in Form einer Kreditkartengarantie. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.

4.4 In begründeten Fällen, zum Beispiel bei Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfangs, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthalts eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne der Ziffer 4.3 oder eine Anhebung der vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

4.5 Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthalts eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits nach Ziffer 4.3 oder 4.4 geleistet wurde.

4.6 Zusatzleistungen während des Aufenthalts (z. B. HonestyBar, Le Comptoir, Spa-Behandlungen, Stellplatz) werden auf das Zimmerkonto gebucht und spätestens bei Abreise abgerechnet. Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, ist die Rechnung – vorbehaltlich abweichender Vereinbarung – binnen zehn Tagen ab Zugang ohne Abzug zahlbar.

4.7 Das Hotel akzeptiert die bei der Buchung und an der Rezeption angegebenen Zahlungsmittel.

4.8 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.

4.9 Der Kunde ist damit einverstanden, dass ihm Rechnungen auf elektronischem Weg übermittelt werden.

Teil B · Beherbergung

§ 5 Leistungen, Nutzung der Suiten

5.1 Das Hotel ist verpflichtet, die gebuchte Suite bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

5.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Suite sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken, insbesondere für Veranstaltungen, gewerbliche Foto- oder Filmaufnahmen oder Verkaufszwecke, bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei das Recht zur Kündigung gemäß § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird.

5.3 Die Suite darf höchstens mit der bei Buchung angegebenen Personenzahl belegt werden. Nicht angemeldete zusätzliche Gäste – auch Kinder – sind vor Anreise mitzuteilen. Soweit die Kategorie sie aufnehmen kann, berechnet das Hotel sie zu dem Preis, den es vorab nennt.

5.4 Für bestimmte Zeiträume und Raten kann ein Mindestaufenthalt gelten. Er wird vor der Buchung angezeigt.

§ 6 Rücktritt (Stornierung) des Kunden, Nichtanreise („No-Show“)

6.1 Eine einseitige Lösung des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde oder ein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht besteht.

6.2 Die Bedingungen für einen kostenfreien Rücktritt richten sich nach der gebuchten Rate. Sie werden dem Kunden vor Abschluss der Buchung angezeigt und in der Buchungsbestätigung wiederholt. Ist danach ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vereinbart, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht erlischt, wenn der Kunde es nicht bis zum vereinbarten Termin gegenüber dem Hotel in Textform (E-Mail genügt) ausübt.

6.3 Bei Raten, die ausdrücklich als nicht stornierbar bezeichnet sind („Non Refundable“), ist ein kostenfreier Rücktritt ausgeschlossen. Der für diese Raten gewährte Preisvorteil ist die Gegenleistung für den Verzicht auf das Rücktrittsrecht.

6.4 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen und besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das gilt auch bei Nichtanreise ohne Absage (No-Show) und bei vorzeitiger Abreise. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Suite sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Wird die Suite nicht anderweitig vermietet, kann das Hotel den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 90 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit Frühstück sowie für Arrangements mit Fremdleistungen zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

6.5 Das Hotel verrechnet eine geleistete Anzahlung mit seinem Anspruch nach Ziffer 6.4. Überzahlungen erstattet es unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen.

6.6 Das Hotel empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.

§ 7 Rücktritt des Hotels

7.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach der vertraglich gebuchten Suite vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung nicht zur festen Buchung bereit ist.

7.2 Wird eine nach Ziffer 4.3 oder 4.4 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

7.3 Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls

  • höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen;
  • Suiten oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
  • das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
  • der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthalts gesetzeswidrig ist;
  • ein Verstoß gegen Ziffer 5.2 vorliegt.

7.4 Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. Bereits geleistete Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen erstattet das Hotel.

§ 8 Bereitstellung, Übergabe und Rückgabe der Suite

8.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung einer bestimmten Suite, soweit dies nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde. Gebucht wird eine Kategorie; das Hotel kann eine gleichwertige oder höherwertige Suite derselben Kategorie zuweisen.

8.2 Gebuchte Suiten stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetags zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

8.3 Am vereinbarten Abreisetag ist die Suite dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen, sofern nicht ein späterer Auszug vereinbart ist (Late Check-out). Danach kann das Hotel für die vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50 % des für die letzte Nacht vereinbarten Übernachtungspreises in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 90 %. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

§ 9 Haustiere

9.1 Hunde können nach vorheriger Zustimmung des Hotels in Textform in den dafür ausgewiesenen Suiten mitgebracht werden, höchstens ein Hund je Suite. Das Hotel berechnet dafür ein Entgelt je Nacht, das es bei der Buchung bzw. mit seiner Zustimmung nennt; es deckt die übliche Zusatzreinigung ab. Andere Tiere sind nicht gestattet.

9.2 Assistenzhunde im Sinne des § 12e Behindertengleichstellungsgesetz sind unabhängig von Ziffer 9.1 in allen Bereichen zugelassen, in denen dies hygienerechtlich zulässig ist; hierfür fällt kein Entgelt an.

9.3 Hunde dürfen nicht in den Spa-, Pool- und Fitnessbereich. Für Schäden, die sein Hund an Gebäude, Einrichtung oder Inventar verursacht, haftet der Kunde nach § 20.

§ 10 Hausordnung

10.1 Die Hausordnung ist Bestandteil dieses Vertrags. Sie liegt in jeder Suite aus, ist an der Rezeption erhältlich und auf der Website abrufbar. Die folgenden Regeln gelten in jedem Fall.

Rauchen

10.2 In allen Innenräumen des Hotels – einschließlich Suiten, Fluren, Spa- und Fitnessbereich – gilt ein Rauchverbot. Es umfasst E-Zigaretten, Verdampfer, Shishas und vergleichbare Produkte. Rauchen ist ausschließlich auf den Balkonen der Suiten gestattet; dort sind die bereitgestellten Aschenbecher zu benutzen. Bei einem Verstoß berechnet das Hotel für die erforderliche Sonderreinigung (Geruchsneutralisation, Reinigung der Textilien und Polster) eine Pauschale von 250 €. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist. Kann die Suite deshalb nicht rechtzeitig wieder vermietet werden, kann das Hotel den nachgewiesenen Mietausfall zusätzlich verlangen.

Ruhe

10.3 Von 22:00 bis 7:00 Uhr gilt im gesamten Hotel Nachtruhe; im Spa gilt Ruhe zu jeder Zeit.

Akkus und E-Mobilität

10.4 Das Laden von E-Bikes, E-Scootern und vergleichbaren Geräten mit Lithium-Ionen-Akkus in den Suiten ist aus Brandschutzgründen nicht gestattet. Hierfür stehen die ausgewiesenen Lademöglichkeiten zur Verfügung. Mobiltelefone, Laptops und vergleichbare Kleingeräte sind hiervon nicht erfasst.

Minderjährige

10.5 Eltern und Erziehungsberechtigte üben die Aufsicht über mitreisende Minderjährige aus und haften nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die diese verursachen. Für Spa, Pool und Fitnessraum gelten zusätzlich die Regeln in Teil C.

Folgen von Verstößen

10.6 Verstößt ein Gast trotz Abmahnung erheblich gegen die Hausordnung oder stört er den Hausfrieden nachhaltig, kann das Hotel den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Ziffer 6.4 gilt entsprechend.

§ 11 Gruppenbuchungen

11.1 Für Buchungen von fünf oder mehr Suiten für denselben Zeitraum gelten gesonderte Bedingungen, insbesondere zu Anzahlung, Stornierung und Namensliste, die im Einzelvertrag vereinbart werden. Soweit der Einzelvertrag nichts regelt, gelten diese AGB.

§ 12 Eröffnungsphase

12.1 Das Hotel eröffnet voraussichtlich am 28. Januar 2027. Für Aufenthalte mit Anreise bis einschließlich 31. Juli 2027 gelten ergänzend die folgenden Regelungen.

12.2 Kann das Hotel die gebuchte Leistung wegen verzögerter Fertigstellung, fehlender behördlicher Abnahmen oder Genehmigungen oder nicht abgeschlossener Einrichtungsarbeiten nicht zum vereinbarten Termin erbringen, informiert es den Kunden unverzüglich nach Kenntnis, spätestens 30 Tage vor dem vereinbarten Anreisetag. Der Kunde kann dann kostenfrei vom Vertrag zurücktreten oder auf einen späteren Termin umbuchen. Bereits geleistete Zahlungen erstattet das Hotel binnen 14 Tagen vollständig.

12.3 Ist die gebuchte Suite nicht rechtzeitig fertiggestellt, kann das Hotel den Kunden in eine gleichwertige oder höherwertige Suite umbuchen, ohne dass sich der Preis ändert. Eine Umbuchung in eine geringerwertige Suite bedarf der Zustimmung des Kunden und führt zur entsprechenden Preisminderung.

12.4 Stehen einzelne Einrichtungen (etwa Teile des Spa oder der Außenanlagen) in der Eröffnungsphase noch nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung, teilt das Hotel dies vor Vertragsschluss bzw. unverzüglich nach Kenntnis mit. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Kunden bleiben unberührt.

12.5 Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen einer Verschiebung nach Ziffer 12.2 sind ausgeschlossen, es sei denn, das Hotel hat die Verzögerung vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt oder den Kunden schuldhaft zu spät informiert. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.

Teil C · Spa „La Source“, Panoramapool, Fitness

§ 13 Nutzung

13.1 Spa, Panoramapool, Fitnessraum und Außenanlagen stehen Hausgästen und angemeldeten Day-Spa-Gästen während der ausgewiesenen Öffnungszeiten zur Verfügung. Die Öffnungszeiten werden im Haus, auf der Website und bei Buchung bekannt gegeben. Außerhalb der Öffnungszeiten ist die Nutzung nicht gestattet; eine Beleuchtung der Anlagen außerhalb der Öffnungszeiten dient nur der Gestaltung und Sicherheit und ist keine Nutzungsfreigabe.

13.2 Day-Spa-Gäste erhalten Zugang nur nach vorheriger Buchung und Anmeldung an der Rezeption.

13.3 Spa, Pool und Fitnessraum werden ohne Badeaufsicht betrieben. Die Nutzung erfolgt eigenverantwortlich unter Beachtung der ausgehängten Sicherheitshinweise und der Hausordnung für Spa und Pool. Jeder Gast hat sich vor der Nutzung selbst mit den örtlichen Gegebenheiten vertraut zu machen, insbesondere mit der Wassertiefe des Panoramapools (ca. 0,60 m bis 1,34 m). Springen und Tauchen sind nicht gestattet.

13.4 Gästen, die erkennbar unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln stehen, kann das Hotel die Nutzung verwehren. Glas ist im Pool- und Saunabereich nicht gestattet.

§ 14 Kinder und Jugendliche

14.1 Der Spa- und Saunabereich ist Gästen ab 18 Jahren vorbehalten. Täglich von 10:00 bis 12:00 Uhr (Kids-Hour) dürfen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ihn in ständiger Begleitung eines Erziehungsberechtigten nutzen.

14.2 Den Panoramapool dürfen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ausschließlich in ständiger Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer von diesem beauftragten volljährigen Aufsichtsperson nutzen. Das gilt entsprechend für den Fitnessraum.

14.3 Die Aufsichtspflicht liegt ausschließlich bei den Erziehungsberechtigten bzw. der von ihnen beauftragten Aufsichtsperson; das Hotel übernimmt keine Aufsicht oder Betreuung. Bei Verstößen gegen die Begleitpflicht kann das Hotel Minderjährigen den Zugang verwehren.

§ 15 Spa-Behandlungen

15.1 Behandlungen können vorab oder während des Aufenthalts gebucht werden. Jede Buchung begründet einen eigenständigen Dienstleistungsvertrag.

15.2 Eine Behandlung kann bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei abgesagt werden. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen berechnet das Hotel 80 % des Behandlungspreises. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist; kann der Termin anderweitig vergeben werden, entfällt die Gebühr.

15.3 Bei verspätetem Erscheinen verkürzt sich die Behandlungszeit entsprechend; es wird der volle Preis berechnet, sofern die Verspätung nicht vom Hotel zu vertreten ist.

15.4 Der Gast teilt vor der Behandlung gesundheitliche Einschränkungen mit, die für die Behandlung von Bedeutung sein können (etwa Schwangerschaft, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Allergien). Bei medizinischen Bedenken kann das Hotel eine Behandlung ablehnen; es entstehen dann keine Kosten.

15.5 Für den Kauf von Day-Spa-Eintritten und Behandlungen über den Online-Shop gelten ergänzend die dortigen Bedingungen.

Teil D · Stellplätze (Hotelparkplatz, Hotelgarage)

§ 16 Überlassung, Nutzung

16.1 Mit dem Einfahren auf den Hotelparkplatz bzw. in die Hotelgarage (nachfolgend „Parkbereich“) überlässt das Hotel dem Kunden einen Stellplatz für die Dauer seines Aufenthalts bzw. Besuchs. Weder Bewachung noch Verwahrung sind Gegenstand dieser Überlassung; das Hotel übernimmt keine Obhut oder besondere Fürsorgepflichten für die eingestellten Fahrzeuge und Sachen.

16.2 Der Kunde hat die im Verkehr erforderliche Sorgfalt zu beachten. Die StVO gilt entsprechend. Im Parkbereich ist nur Schritttempo erlaubt. Anweisungen des Hotelpersonals, die der Sicherheit dienen oder das Hausrecht betreffen, ist unverzüglich Folge zu leisten.

16.3 Fahrzeuge dürfen nur innerhalb der markierten Stellplätze abgestellt werden, nicht auf reservierten oder besonders ausgewiesenen Plätzen (z. B. für Menschen mit Behinderung oder für Ladevorgänge, soweit nicht geladen wird). Das Hotel kann fehlerhaft abgestellte Fahrzeuge auf Kosten des Kunden umsetzen lassen, bei Gefahr im Verzug auch ohne vorherige Benachrichtigung. Der Kunde bzw. Halter trägt die tatsächlich entstandenen Kosten des beauftragten Abschleppunternehmens.

16.4 Im Parkbereich sind nicht gestattet: Rauchen und offenes Feuer; die Lagerung von Betriebsstoffen und feuergefährlichen Gegenständen; das unnötige Laufenlassen von Motoren; das Abstellen von Fahrzeugen mit undichtem Tank; Betanken, Reparieren, Waschen und Innenreinigung von Fahrzeugen; das Ablassen von Kühlwasser, Betriebsstoffen oder Ölen; das Verteilen von Werbematerial. Der Aufenthalt ist nur zum Ein- und Ausparken sowie zum Be- und Entladen gestattet. Verunreinigungen hat der Kunde unverzüglich zu beseitigen.

16.5 Das Hotel empfiehlt, Fahrzeuge stets zu verschließen und keine Wertgegenstände darin zurückzulassen.

§ 17 Berechtigte, Parkdauer, Ladestationen

17.1 Die Stellplätze stehen Hausgästen während ihres Aufenthalts und Day-Spa-Gästen am Tag ihres Besuchs unentgeltlich zur Verfügung, soweit Plätze frei sind; ein Anspruch auf einen Stellplatz besteht nicht. Anderen Personen ist das Parken nicht gestattet; das Hotel kann unberechtigt abgestellte Fahrzeuge auf Kosten des Halters entfernen lassen.

17.2 Die Höchstparkdauer ist für Hausgäste der gebuchte Aufenthalt einschließlich An- und Abreisetag, für Day-Spa-Gäste der Besuchstag, sofern nichts anderes vereinbart ist. Danach kann das Hotel das Fahrzeug auf Kosten des Kunden entfernen lassen, sofern zuvor der Kunde und/oder Halter unter Fristsetzung von mindestens zwei Wochen in Textform benachrichtigt wurde und dies ergebnislos blieb, oder der Wert des Fahrzeugs die fällige Miete offensichtlich nicht übersteigt.

17.3 Jedes Fahrzeug darf nur einen Stellplatz belegen.

17.4 Das Hotel betreibt Ladepunkte für Elektro- und Hybridfahrzeuge. Das Laden ist entgeltpflichtig; der Preis je Kilowattstunde ist an der Ladestation ausgewiesen. Für Hausgäste wird das Entgelt auf das Zimmerkonto gebucht, Day-Spa-Gäste zahlen vor Ort. Ladeplätze dürfen nur während des Ladevorgangs belegt werden; ein Anspruch auf einen freien Ladepunkt oder eine bestimmte Ladeleistung besteht nicht.

§ 18 Haftung für Fahrzeuge, Parkservice, Entfernung

18.1 Das Hotel haftet für Schäden an eingestellten Fahrzeugen und deren Inhalt nur nach Maßgabe von § 19.

18.2 Das Hotel haftet nicht für Schäden, die durch andere Kunden oder sonstige Dritte verursacht werden, insbesondere nicht für Beschädigung, Zerstörung oder Diebstahl des Fahrzeugs oder von Gegenständen im oder am Fahrzeug, es sei denn, das Hotel hat seine Pflichten aus § 19 verletzt.

18.3 Übernimmt das Hotel auf Wunsch eines Hausgastes das Ein- oder Ausparken, handelt es sich um eine Gefälligkeit; ein Verwahrungsvertrag oder eine Überwachungspflicht entsteht dadurch nicht. Schäden an anderen Fahrzeugen oder Sachen sind über die Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters zu regulieren. Das Hotel und der von ihm beauftragte Fahrer haften für Schäden am Fahrzeug des Kunden und für Nachteile aus der Regulierung über dessen Versicherung (Selbstbehalt, Prämienanhebung) nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Sind Kunde und Halter nicht identisch, stellt der Kunde das Hotel und den Fahrer in diesem Umfang von Ansprüchen des Halters frei.

18.4 Schäden sind dem Hotel unverzüglich in Textform und vor dem Entfernen des Fahrzeugs aus dem Parkbereich anzuzeigen. Der Kunde haftet für Schäden, die er, seine Erfüllungsgehilfen oder Begleitpersonen dem Hotel schuldhaft zufügen, und für die Reinigungskosten bei Verunreinigungen nach Ziffer 16.4; er meldet solche Schäden vor Verlassen des Parkbereichs.

18.5 Fahrzeuge oder Anhänger ohne amtliches Kennzeichen kann das Hotel entfernen und verwerten, wenn dies dem Kunden bzw. Halter zuvor angedroht wurde und er einer Aufforderung zur Entfernung innerhalb einer angemessenen Frist nicht nachgekommen ist; der Androhung bedarf es nicht, wenn Kunde oder Halter auch nach zumutbaren Maßnahmen nicht ermittelt werden können. Ein Verwertungserlös steht dem Kunden bzw. Halter abzüglich der Kosten zu.

Teil E · Haftung und Schlussbestimmungen

§ 19 Haftung des Hotels

19.1 Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in diesem § 19 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen.

19.2 Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

19.3 Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen (§§ 701 ff. BGB). Das Hotel empfiehlt die Nutzung des Zimmersafes. Möchte der Kunde Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einbringen, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel.

19.4 Weckaufträge werden mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel kann nach vorheriger Absprache die Annahme, Aufbewahrung und – auf Wunsch gegen Entgelt – die Nachsendung von Post und Warensendungen übernehmen; es haftet hierbei nur nach Ziffer 19.1.

19.5 Zurückgelassene Sachen werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Gastes nachgesandt. Das Hotel bewahrt sie sechs Monate auf; danach werden sie, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem örtlichen Fundbüro übergeben.

§ 20 Haftung des Kunden

20.1 Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden an Gebäude, Einrichtung und Inventar, die er, seine Begleitpersonen oder sonstige Personen aus seinem Verantwortungsbereich schuldhaft verursachen. Schäden sind dem Hotel unverzüglich mitzuteilen.

20.2 Das Hotel kann für voraussichtliche Kosten der Schadensbeseitigung eine Sicherheitsleistung nach Ziffer 4.5 verlangen und eine hinterlegte Zahlungsgarantie in Anspruch nehmen, nachdem es dem Kunden den Schaden und die Kostenschätzung in Textform mitgeteilt hat.

§ 21 Höhere Gewalt

21.1 Wird die Leistung durch höhere Gewalt (etwa Naturereignisse, Epidemien, behördliche Anordnungen, Krieg, Streik in fremden Betrieben) für eine oder beide Seiten unmöglich, werden beide Parteien für Dauer und Umfang der Auswirkung von ihren Leistungspflichten frei. Bereits geleistete Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen werden erstattet. Gesetzliche Rechte der Parteien bleiben im Übrigen unberührt.

§ 22 Datenschutz

22.1 Das Hotel verarbeitet personenbezogene Daten nach der Datenschutz-Grundverordnung und dem Bundesdatenschutzgesetz, insbesondere zur Durchführung des Vertrags und zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten (z. B. Meldepflichten nach dem Bundesmeldegesetz, steuerliche Aufbewahrung). Einzelheiten enthält die Datenschutzerklärung auf der Website.

§ 23 Schlussbestimmungen

23.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser AGB sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen sind unwirksam.

23.2 Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels in Sasbachwalden.

23.3 Ist der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts, ist ausschließlicher Gerichtsstand Achern. Das Hotel kann den Kunden wahlweise auch an dessen Sitz verklagen. Dasselbe gilt für Kunden, die nicht unter Satz 1 fallen, wenn sie ihren Sitz oder Wohnsitz nicht in einem Mitgliedstaat der EU haben.

23.4 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz entzogen wird, den zwingende Bestimmungen des Rechts ihres gewöhnlichen Aufenthaltsstaats gewähren.

23.5 Das Hotel ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

23.6 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

23.7 Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt der Buchungsbestätigung gültige Fassung dieser AGB. Bei Abweichungen zwischen der deutschen Fassung und Übersetzungen gilt die deutsche Fassung.

Fabian Nusser e.K. · Maison Talmühle
Talstraße 36 · 77887 Sasbachwalden · Deutschland
Telefon 07841 1001 · info@maison-talmuehle.de
Amtsgericht Mannheim, HRA 712081 · USt-IdNr. DE452174290 · Inhaber: Fabian Nusser

Stand: 23. September 2026